Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Konto, auf dem ein bestimmter Betrag vor der Pfändung geschützt ist. Es dient dem Schutz des Existenzminimums des Kontoinhabers.
Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.178,59 Euro pro Monat pro Person. Dieser Betrag entspricht dem aktuellen monatlichen Basisfreibetrag, der unpfändbar ist. Bei einer Kontoverbindung mit Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner erhöht sich dieser Betrag auf 2.357,18 Euro.
Das Geld auf dem P-Konto kann uneingeschränkt verwendet werden, solange es innerhalb des geschützten Betrags liegt. Guthaben über dem geschützten Betrag kann von Gläubigern gepfändet werden.
Durch die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto wird der Kontoinhaber vor Kontopfändungen geschützt. Pfändungen werden auf das geschützte Guthaben angerechnet und sind nur bis zum verfügbaren Betrag möglich.
Um ein P-Konto zu eröffnen, muss der Kontoinhaber bei seiner Bank einen Antrag stellen und eine Bescheinigung über eine bestehende Pfändung oder eine drohende Pfändung vorlegen.
Der Pfändungsschutz beim P-Konto gilt nicht für bestimmte Arten von Kontopfändungen wie Unterhaltsforderungen, öffentlich-rechtliche Forderungen oder Geldbußen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Pfändungsschutz nicht automatisch auf das Konto übertragen wird, sondern aktiv beantragt werden muss.
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